Silvesterfeuerwerk

30.12.2018

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Klecken und Umgebung,

 

hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern insbesondere vor Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie in unmittelbarer Nähe von Reetdachhäusern gesetzlich verboten ist. Bitte halten Sie einen Abstand von mindestens 200m zu den genannten Gebäuden ein. Ein Verstoß kann mit hohen Geldbußen geahndet werden.

 

Hierzu finden Sie als Ergänzung im Anhang zwei Schreiben der Gemeinde Rosengarten.

 

Sicherheitstipps zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk finden Sie hier.

 

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und für 2019 alles Gute.

 

Ihre

Freiwillige Feuerwehr Klecken